AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Reisemobilhafen St. Peter-Ording


  • Geltungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln umfassend die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen dem Reisemobilhafen St. Peter-Ording, Inhaber Jörg-Dieter Saß, als Betreiber des Stellplatzes und dem Stellplatzgast. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preisangaben auf den für den Reisezeitraum gültigen Preislisten. Telefonische Absprachen sowie Nebenabsprachen, gleich welcher Art, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und Bestätigung durch den Stellplatzbetreiber.


  • Zahlung / Reservierung

Der gesamte Mietpreis inklusive der Nebenkosten, sowie die Kosten der Gästekarte wird sofort fällig bei der Anreise.

Alle Zahlungen werden am Automaten im Eingangsbereich getätigt am Tag der Anreise.


Bei vorzeitiger Abreise können die Kosten der überbuchten Nächte nicht zurückerstattet werden.

Aufenthaltsverlängerungen sind am Camp-Card Automat zu den Öffnungszeiten möglich.


Reservierungen eines Stellplatzes vor der Anreise sind nicht möglich.
Die Plätze sind den Gästen vorbehalten, die bereits mit ihrem Reisemobil vor Ort sind und eine gültige Camp-Card erhalten haben.

Das Reservieren eines Stellplatzes ohne gültige Camp-Card ist nicht zulässig! 


  • Fahrzeug 


Der Reisemobilhafen erlaubt den Aufenthalt ausschließlich in Wohnmobilen.

Der Aufenthalt in Wohnwagen, Autos, Zelten, oder nicht zum Wohnmobil

ausgebauten Fahrzeugen ist nicht gestattet.

Das Aufstellen von Vorzelten bedarf aus Brandschutzgründen

der Absprache mit dem Stellplatzbetreiber oder seinen Vertretern.


  • Platzzuweisung

Vor dem Ziehen einer Camp-Card ist der Stellplatzgast verpflichtet zu Fuß auf dem Gelände nach einem passenden (!!!) Stellplatz für sein Reisemobil zu schauen. Hier ist die Größe des Stellplatzes sowie der nötige Platz für einen eventuell mitgeführten Anhänger zu beachten. Plätze, auf denen Gegenstände hinterlegt sind (z.B. Fahrräder, Stühle, Kabeltrommel, Keile etc.), sind ebenfalls belegt.
Bei Sondergrößen des Wohnmobils oder Spezialanfragen zur Stellplatzgröße ist den Anweisungen des Stellplatzbetreibers oder seinen Vertretern Folge zu leisten.
Es ist darauf zu achten das niemand gefährdet oder belästigt wird. Der Betreiber übernimmt ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Wohnmobilen und deren Zubehör. 


  • Kaution / Pfand 

Beim Einchecken (Kassenraum im Reisemobilhafen) erheben wir 5,- € Pfand auf die Camp-Card. Bei Abreise wird das Pfand wieder gutgeschrieben. Bei Verlust der Camp-Card ist keine Erstattung möglich!!!


  • An- & Abreise

Die Anreise ist im Rahmen der Öffnungszeiten möglich.

Der Kassenraum, in dem die zum Übernachten benötigte

Camp-Card gezogen werden muss, ist täglich von 07.00-21.00 Uhr geöffnet. 

Das Abreisen ist maximal bis 16.00 Uhr möglich, nach Fristüberschreitung verfällt die Camp-Card und die Möglichkeit zur Schrankenöffnung.
Spätere Abreisen nach 16.00 Uhr sind nicht möglich und verlangen eine Nachzahlung des Übernachtungspreises.


  • Nutzung des Stellplatzes & dazugehöriger Anlagen

Das Mietobjekt darf maximal durch die Personenzahl genutzt werden, die sich dafür angemeldet hat. Diese Personen sind persönlich für alle Verpflichtungen haftbar, die sich für den Aufenthalt ergeben. Es obliegt dem Gast selbst, den Inhaber des Stellplatzes auf Mängel und Defekte der genutzten Anlagen vor Benutzung aufmerksam zu machen. Besucher müssen vor Betreten des Platzes angemeldet werden. 


  • Pflichten

Der Stellplatzgast ist allgemein zum Wohlverhalten, Einhaltung der Sauberkeit des Platzes, Einhaltung der Ruhezeiten und zur Vermeidung von ruhestörendem Lärm verpflichtet. Hierzu gehört auch die Platzordnung, welche in ihrer aktuellen Fassung Vertragsbestandteil ist. Der Stellplatzgast darf das Mietobjekt maximal mit der Personenzahl benutzen, die er hierfür angemeldet hat, dies gilt für die gesamte Anlage. Der Stellplatzgast haftet persönlich für alle Verpflichtungen die aus dem Abschluss des Stellplatzvertrages bzw. dem Aufenthalt auf dem Stellplatz folgen, dies auch für die von ihm angemeldeten dritten Personen. Hunde sind auf dem Stellplatz nur angeleint erlaubt und ihr Aufenthalt im Sanitärgebäude ist nicht gestattet.
Offene Feuer sind auf dem gesamten Platz nicht gestattet. Beim Grillen mit Holzkohlegrills ist unbedingt auf einen Sicherheitsabstand zu achten. Es dürfen unter keinen Umständen Platznachbarn durch Grillaktivitäten belästigt werden. Die kalte Grillasche ist in dem Aschebehälter bei den Abfallcontainern zu entsorgen. 


  • Hausrecht

Der Stellplatzbetreiber hat das Hausrecht. Seinen Anordnungen ist in jedem Fall  Folge zu leisten. Er ist auch berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies bei Verstößen gegen die Stellplatzordnung oder im Interesse der Stellplatzgäste erforderlich scheint. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten den Platz nutzen. 


  • Haftung

Der Stellplatzbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-, Strom-, Öl- und Gasversorgung entstehen, sowie als Folge von Lärmbelästigung durch Dritte. Der Stellplatzbetreiber übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Unglücksfälle, Verluste oder sonstige Unregelmäßigkeiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Stellplatzes entstehen. Ferner haftet der Stellplatzbetreiber nicht bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Stellplatzgelände befindlichen Anlagen oder Geräte bzw. außer Betrieb geratene oder außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte und Vorkehrungen entstehen. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Stellplatzbetreibers. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt indes nicht bei dem Stellplatzinhaber zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschaden oder bei Verlust des Lebens des Stellplatzgastes. Für alle Schäden, die durch falsche oder schadhafte Stromanlagen ab Stromverteileranlage entstehen, haftet der Stellplatzgast selbst gegenüber geschädigten Dritten.


  • Preise

Es gilt die aktuelle Preisliste des Stellplatzes. Der Mietpreis ist am Automaten im Kassenraum mit den genannten Zahlungsmitteln zu entrichten. Der Stellplatzbetreiber weist auf seine Verpflichtung hin, vom Stellplatzgast die Kurtaxe (Gästekarte) entsprechend der geltenden Kurtaxeordnung der Gemeinde St. Peter-Ording (siehe Aushang Eingangsbereich) einzuziehen. Die Gästekarte ist am Anreisetag ebenfalls am Automaten zu lösen und wird nach den personenbezogenen Angaben des anreisenden Stellplatzgastes

in den zu zahlenden Betrag mit einberechnet,

(z.B. Personenanzahl und Übernachtungsdauer und Saisonzeit)  


  • Reklamation

Etwaige Beanstandungen hinsichtlich des Mietobjektes sind seitens des Stellplatzgastes unverzüglich dem Stellplatzbetreiber zu melden. Die Geltendmachung von Mängeln ist ausgeschlossen, wenn diese nicht wenigstens während dem Aufenthalt des Stellplatzgastes unmittelbar dem Stellplatzbetreiber angezeigt worden sind. Diesem ist eine angemessene Frist zur Behebung des Mangels zu setzen.


  • Schlussbestimmungen

Der Stellplatzgast bestätigt, dass die persönlichen Angaben korrekt sind. Der Stellplatzgast erkennt durch die Bezahlung der Miete die AGB einschließlich der Platzordnung an. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften und das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Stellplatzvertag ist das für den Stellplatz zuständige Gericht. Sollten einzelne Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


Reisemobilhafen St. Peter-Ording

Ketelskoog 10
25826 St. Peter-Ording
Stand: Januar 2021